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Allgemeine Geschäftsbedingungen ........

Tierbetreuung ist Vertrauenssache und eine stille und freundschaftlich wohlwollende Vereinbarung zwischen Tierbesitzer und Tierbetreuer.

Dies hat uns die über 20-jährige Erfahrung gelehrt.

Auch wenn die Gesellschaft sich sehr verändert hat, setzen wir ohne viele Worte und nach wie vor auf Ehrlichkeit und gegenseitiges Vertrauen, insbesondere aber  auf den Respekt gegenüber dem zu betreuenden Tier.

Seit Eröffnung der Pensiun da chans leben wir von "Mund-zu-Mund" - Werbung. Unsere Professionalität ist

schweizweit bekannt.

Einen bindenden Betreuungsvertrag gibt es bei uns nicht.

Die wichtigsten Informationen über ein Ferientier werden mündlich besprochen - persönlich, bei einem Besuch vor Ort, oder am Telefon. Dies gibt dem Tierbesitzer ein gutes und sicheres Gefühl. Er kann direkt Fragen stellen, welche ihm kompetent beantwortet werden.

Natürlich werden auch in Ramosch Regeln eingehalten:

- Hunde und  Katzen müssen regelmässig geimpft sein (bei alten Tieren werden Ausnahmen gemacht).

  Hierbei handelt es sich um die Kombiimpfung sowie um die intranasale Impfung bei Hunden.

  Bei den Katzen handelt sich um die Leukose- und Katzenschnupfenimpfung. Die Katze muss einen negativen

  Leukosetest vorweisen.

- Muss ein Betreuungstier Medikamente einnehmen, so müssen diese dem Tier bei der Anreise mit gegeben werden.

  Entsprechende Hinweise zur Einnahme der Medikamente gehören, in Schrift, zum Reisegepäck des Betreuungstiers.

- Hund und Katze sind gemäss Absprache mit dem eigenen Tierarzt regelmässig zu entwurmen. Eine anstehende      

  Entwurmung empfiehlt sich nach dem Ferienaufenthalt.

- Der Name sowie die Kontaktdaten des Haustierarztes des Betreuungstiers sind zu Beginn des Ferienaufenthaltes    

  zu hinterlegen.

- Die Kontaktdaten des Tierbesitzers sind zu Beginn des Ferienaufenthalts zu hinterlegen.

Für jedes Betreuungstier wird eine Karteikarte angelegt. Diese wird bei jedem erneuten Ferienaufenthalt à jour gehalten.

Notfälle

Die Beurteilung eines Notfalles bei einem Ferientier liegt in der alleinigen Verantwortung der diensthabenden Cheftierpflegerin.

Sie entscheidet fallweise, auch ohne den Besitzer des Tieres sofort an zu rufen, ob ein Tier  in der Clinica Alpina in Scuol eingeliefert werden muss oder nicht, insbesondere, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt.

Dr. med. vet. Men Bischoff ist seit 25 Jahren unser Vertrauenstierarzt und unterhält einen 24-stündigen Notfalldienst.

Es versteht sich von selbst, dass die Tierbesitzer so schnell wie möglich informiert werden. Die Tierarztkosten bei einem Notfall müssen vom Tierbesitzer übernommen werden.

Bezahlung

Pensionskosten bis zu einer Höhe von CHF 300.00 müssen bar oder mit EC-Direct beglichen werden.

Für Pensionskosten über CHF 300.00 wird eine innert 10 Tagen zahlbare Rechnung ausgestellt.

Haftung

Eine Privathaftversicherung für Schäden, die der Hund verursacht, ist von Vorteil.

Pensiun da chans, Plan da  Muglin, 7556 Ramosch im Juli 2017

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